Kurz beantwortet: Wohnung auflösen vor dem Heimumzug
- Welche Kündigungsfrist gilt für die Mietwohnung?
- Für Mieter gilt die gesetzliche Frist: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, also rund drei Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Wer früher aus dem Vertrag möchte, spricht am besten mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter. Den Räumungstermin stimmen wir auf den Übergabetermin ab.
- Wer darf kündigen und die Räumung beauftragen?
- Die Mieterin oder der Mieter selbst. Geht das nicht mehr, handelt eine Person mit Vorsorgevollmacht; eine gerichtliche Genehmigung braucht sie dafür nicht. Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder oder Ehepartner nicht einfach kündigen; dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Diese brauchen für die Kündigung und für einen Aufhebungsvertrag die Genehmigung des Betreuungsgerichts und müssen die geplante Aufgabe der Wohnung dem Gericht unverzüglich anzeigen (§ 1833 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht, das die Betreuung führt, in Kassel in der Regel das Amtsgericht Kassel.
- Zahlt die Pflegekasse die Räumung?
- In der Regel nicht. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für Maßnahmen gedacht, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern – nicht für den Umzug ins Pflegeheim. Verbindlich klärt das die Pflegekasse. Ob die Arbeitskosten steuerlich absetzbar sind, hängt beim Heimumzug vom Einzelfall ab: Ratgeber § 35a EStG.
- Was ist der nächste Schritt?
- Kostenlose Besichtigung anfragen: 0561 47396433 oder das Formular auf dieser Seite.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: § 573c BGB, § 1833 BGB, § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Stand: 26.09.2026.
Worauf es jetzt ankommt.
Sechs konkrete Punkte, die in Ihrer Situation den Unterschied machen.
Geduldige Begleitung
Senioren-Übergänge brauchen Zeit. Wir besprechen Schritt für Schritt — keine schnellen Entscheidungen unter Druck. Auf Wunsch in mehreren Terminen über Wochen verteilt, gemeinsam mit den Angehörigen.
Erinnerungs-Stücke sortieren
Foto-Alben, alte Briefe, kleine Familien-Schätze. Vor jeder Räumung gehen wir gemeinsam durch, was bewahrt wird. Auf Wunsch werden Erinnerungs-Kisten beschriftet und bei den Angehörigen abgegeben.
Möbel-Mitnahme ins Heim
Pflege-Einrichtungen erlauben oft Lieblings-Möbel — Lieblings-Sessel, kleiner Beistelltisch, Bilder. Wir transportieren die ausgewählten Stücke zur neuen Adresse und stellen sie auf.
Wertanrechnung
Brauchbare Möbel und Werkzeuge — Wertanrechnung senkt die Räumungs-Kosten. Solide Eigentümer-Substanz aus den 70er bis 90er Jahren findet oft noch Abnehmer.
Familien-Logistik
Wenn die Familie verteilt wohnt, koordinieren wir Foto-Dokumentation und Telefon-Konferenzen. So sind alle informiert, ohne dass alle vor Ort sein müssen.
Vermieter-Übergabe
Besenreine Übergabe an Vermieter oder Hausverwaltung mit Protokoll für die Kautions-Abrechnung. So bleiben am Ende des Übergangs keine offenen Themen.
Kostenlose Besichtigung, danach Ihr schriftlicher Festpreis.
In 4 Schritten — ohne Druck.
Anfrage
Erstes Gespräch — telefonisch oder bei einem Hausbesuch. Wir lernen die Person und die Situation kennen, ohne Verkaufs-Druck.
Vor-Ort-Besichtigung
Sortier-Termine gemeinsam mit der Familie. Wir markieren: "mit ins Heim", "in der Familie bleiben", "verkaufen", "entsorgen". Mehrere Termine möglich.
Schriftlicher Festpreis
Festpreis nach Sortierung — erst wenn klar ist, was bleibt und was geht.
Räumung & Übergabe
Räumung + Transport ins Heim — wenn die Person umzieht, ist die alte Wohnung übergabefertig.
Wie kommt der Festpreis zustande?
Beim Umzug ins Pflegeheim lösen wir meist die ganze Wohnung auf. Unser Rahmen für Haushalts- und Wohnungsauflösungen:
| Objekt | Gesamtpreis |
|---|---|
| 1 Zimmer · bis 35 m² | 295–595 € |
| 2 Zimmer · 35–60 m² | 495–995 € |
| 3 Zimmer · 60–85 m² | 795–1.495 € |
| 4 Zimmer · 85–120 m² | 1.195–2.295 € |
| Einfamilienhaus komplett, Keller bis Dachboden | 1.995–4.995 € |
Gesamtpreise inkl. MwSt. Anfahrt bis 80 km um Kassel, Entsorgung und besenreine Übergabe sind enthalten. Unverbindliche Orientierung: Verbindlich ist Ihr schriftlicher Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung – ohne Vorkasse, Sie zahlen nach der Räumung.
Wertanrechnung: Verwertbares ziehen wir als Gutschrift vom Festpreis ab – die Höhe steht erst nach der Besichtigung fest. Nicht enthalten: Sondermüll und Gefahrstoffe wie Asbest, Einzelstücke über 100 kg ohne Absprache, Renovierung (AGB § 3).
Bei Pflegeheim-Umzügen hängt der Preis von Wohnungsgröße, Sortier-Aufwand und Transport ins Heim ab. Wir kalkulieren transparent, gerne in mehreren Etappen. Den Wert werthaltiger Möbel ziehen wir als Gutschrift vom Festpreis ab.
Wir prüfen kostenlos vor Ort und nennen den verbindlichen Festpreis schriftlich.
Was Kunden uns am häufigsten fragen.
Mehr Räumungen
Passend dazu im Ratgeber: Entrümpelung steuerlich absetzen – § 35a EStG erklärt
Bereit für den nächsten Schritt?
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, schriftlicher Festpreis, planbare Räumung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation — Sie kümmern sich um den Rest.